Anfrage & Angebot
Sie nennen Anlage, Standort und Anliegen. Sie erhalten eine Einschätzung des Prüfumfangs und ein transparentes Angebot.
Leistungen
Welche Geräte und Einrichtungen geprüft werden, für wen, in welchem rechtlichen Rahmen und in welchen Fristen. Klar dargestellt, damit Sie Ihre Prüfungen sicher planen können.
Geprüft werden unter anderem die folgenden Geräte und Einrichtungen. Die Aufstellung ist nicht abschließend, zu Ihrer konkreten Anlage sprechen Sie uns gern an.
Röntgeneinrichtungen für die medizinische Bildgebung: Aufnahme- und Durchleuchtungssysteme, dentale Röntgengeräte, DVT sowie weitere diagnostische Anlagen. Geprüft werden Sicherheit, bildqualitätsrelevante Parameter und der normgerechte Betrieb.
Humanmedizin · Zahnmedizin · Tiermedizin
Therapeutisch eingesetzte Röntgeneinrichtungen werden hinsichtlich Strahlenschutz, sicherheitstechnischer Einrichtungen und bestimmungsgemäßem Betrieb beurteilt und dokumentiert.
Humanmedizin · Zahnmedizin · Tiermedizin
Röntgenanlagen zur zerstörungsfreien Werkstoff- und Materialprüfung sowie zur Strukturanalyse. Prüfung von Abschirmung, Sicherheitseinrichtungen und sicherem Betrieb.
Industrie · Forschung · Materialprüfung
Röntgeneinrichtungen für Lehre und Ausbildung, etwa an Schulen und Hochschulen. Prüfung auf sicheren Betrieb und Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Anforderungen.
Schulen · Hochschulen · Ausbildungseinrichtungen
Sicherheitsrelevante Durchleuchtungsanlagen zur Kontrolle von Gepäck und Fracht. Prüfung der Abschirmung, der sicherheitstechnischen Einrichtungen und des sicheren Betriebs.
Sicherheitsrelevante Einrichtungen · Logistik · Veranstaltungs- und Zutrittskontrolle
Geräte, die Röntgenstrahlung nicht als Hauptzweck, sondern als unerwünschte Begleiterscheinung erzeugen. Auch sie unterliegen dem Strahlenschutzrecht und werden sachgerecht geprüft.
Forschung · Industrie · technische Einrichtungen
Mit dem Strahlenschutzgesetz wurde die frühere Röntgenverordnung abgelöst. Die Sachverständigenprüfungen erfolgen heute auf Grundlage des aktuellen Strahlenschutzrechts.
Sie nennen Anlage, Standort und Anliegen. Sie erhalten eine Einschätzung des Prüfumfangs und ein transparentes Angebot.
Wir vereinbaren einen Termin, der zu Ihrem Betrieb passt, mit Vorlauf für die benötigten Unterlagen.
Die Prüfung erfolgt vor Ort. Anschließend erhalten Sie einen nachvollziehbaren Prüfbericht für Ihre Dokumentation und die Behörde.
Eine Sachverständigenprüfung ist bei der Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen erforderlich und danach in regelmäßigen Abständen.
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung sowie bei bestimmten wesentlichen Änderungen an einer bestehenden Anlage.
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung im Abstand von längstens fünf Jahren, um den sicheren und rechtskonformen Betrieb fortlaufend zu gewährleisten.
Verantwortlich ist die oder der Strahlenschutzverantwortliche der Einrichtung, typischerweise die Praxis-, Klinik- oder Betriebsleitung. Die Prüfung selbst führt ein behördlich bestimmter Sachverständiger im Strahlenschutz durch.
Der Sitz ist in Pullach im Isartal bei München. Tätig ist die Prüfstelle in München und im Umkreis von rund 80 km. Für Standorte außerhalb dieses Gebiets sprechen Sie uns gern an.
Die Röntgenverordnung (RöV) wurde zum Jahreswechsel 2018/2019 durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst. Die Sachverständigenprüfungen erfolgen nach § 172 StrlSchG in Verbindung mit §§ 177 ff. StrlSchV sowie der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL).
Das hängt von Anlage und Anlass ab. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine konkrete Liste der benötigten Unterlagen, damit der Termin reibungslos verläuft.
Termine werden nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit abgestimmt. Für eine konkrete Einschätzung nehmen Sie bitte Kontakt auf, telefonisch oder über das Anfrageformular.
Den Umfang einer Prüfung bestimmen Anlage und Anlass. Die Preise für die gängigen Geräte finden Sie offen aufgeführt in unserer Preisübersicht. Für alles Weitere erhalten Sie ein klares, auf Ihre Geräte zugeschnittenes Angebot, bevor wir tätig werden.
Schildern Sie uns Ihre Anlage und Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem Terminvorschlag.