Leistungen

Sachverständigenprüfungen im Strahlenschutz.

Welche Geräte und Einrichtungen geprüft werden, für wen, in welchem rechtlichen Rahmen und in welchen Fristen. Klar dargestellt, damit Sie Ihre Prüfungen sicher planen können.

Geräte & Einrichtungen

Was geprüft wird

Geprüft werden unter anderem die folgenden Geräte und Einrichtungen. Die Aufstellung ist nicht abschließend, zu Ihrer konkreten Anlage sprechen Sie uns gern an.

Diagnostische Röntgeneinrichtung in einer Praxis

Diagnostikeinrichtungen

Röntgeneinrichtungen für die medizinische Bildgebung: Aufnahme- und Durchleuchtungssysteme, dentale Röntgengeräte, DVT sowie weitere diagnostische Anlagen. Geprüft werden Sicherheit, bildqualitätsrelevante Parameter und der normgerechte Betrieb.

Humanmedizin · Zahnmedizin · Tiermedizin

Röntgen-Therapiegerät in einer Behandlungseinrichtung

Röntgen-Therapiegeräte

Therapeutisch eingesetzte Röntgeneinrichtungen werden hinsichtlich Strahlenschutz, sicherheitstechnischer Einrichtungen und bestimmungsgemäßem Betrieb beurteilt und dokumentiert.

Humanmedizin · Zahnmedizin · Tiermedizin

Industrielle Röntgenanlage zur Werkstoffprüfung

Grob- und Feinstrukturanlagen

Röntgenanlagen zur zerstörungsfreien Werkstoff- und Materialprüfung sowie zur Strukturanalyse. Prüfung von Abschirmung, Sicherheitseinrichtungen und sicherem Betrieb.

Industrie · Forschung · Materialprüfung

Röntgeneinrichtung in einer Lehr- und Ausbildungseinrichtung

Schul-Röntgeneinrichtungen

Röntgeneinrichtungen für Lehre und Ausbildung, etwa an Schulen und Hochschulen. Prüfung auf sicheren Betrieb und Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Anforderungen.

Schulen · Hochschulen · Ausbildungseinrichtungen

Gepäckdurchleuchtungsanlage an einer Sicherheitskontrolle

Gepäck- und Frachtdurchleuchtung

Sicherheitsrelevante Durchleuchtungsanlagen zur Kontrolle von Gepäck und Fracht. Prüfung der Abschirmung, der sicherheitstechnischen Einrichtungen und des sicheren Betriebs.

Sicherheitsrelevante Einrichtungen · Logistik · Veranstaltungs- und Zutrittskontrolle

Störstrahler-Gerät in einer technischen Einrichtung

Störstrahler

Geräte, die Röntgenstrahlung nicht als Hauptzweck, sondern als unerwünschte Begleiterscheinung erzeugen. Auch sie unterliegen dem Strahlenschutzrecht und werden sachgerecht geprüft.

Forschung · Industrie · technische Einrichtungen

Rechtlicher Rahmen

Auf aktueller Rechtsgrundlage

Mit dem Strahlenschutzgesetz wurde die frühere Röntgenverordnung abgelöst. Die Sachverständigenprüfungen erfolgen heute auf Grundlage des aktuellen Strahlenschutzrechts.

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Übergeordneter gesetzlicher Rahmen für den Strahlenschutz; löste zum 31.12.2018 die Röntgenverordnung (RöV) ab.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Konkretisiert die Anforderungen, unter anderem zu Sachverständigen und wiederkehrenden Prüfungen.
Sachverständigenprüfung
Durchführung durch behördlich bestimmte Sachverständige nach § 172 StrlSchG in Verbindung mit §§ 177 ff. StrlSchV.
Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)
Maßgebliche Richtlinie für Inhalt und Umfang der Prüfungen.
Ablauf

So läuft die Prüfung ab

Schritt 01

Anfrage & Angebot

Sie nennen Anlage, Standort und Anliegen. Sie erhalten eine Einschätzung des Prüfumfangs und ein transparentes Angebot.

Schritt 02

Terminierung

Wir vereinbaren einen Termin, der zu Ihrem Betrieb passt, mit Vorlauf für die benötigten Unterlagen.

Schritt 03

Prüfung & Prüfbericht

Die Prüfung erfolgt vor Ort. Anschließend erhalten Sie einen nachvollziehbaren Prüfbericht für Ihre Dokumentation und die Behörde.

Prüffristen

Wann geprüft werden muss

Eine Sachverständigenprüfung ist bei der Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen erforderlich und danach in regelmäßigen Abständen.

Erstprüfung

Inbetriebnahme & wesentliche Änderung

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung sowie bei bestimmten wesentlichen Änderungen an einer bestehenden Anlage.

Wiederkehrend

Alle fünf Jahre

Wiederkehrende Sachverständigenprüfung im Abstand von längstens fünf Jahren, um den sicheren und rechtskonformen Betrieb fortlaufend zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Was Sie oft fragen

Wer muss eine Röntgeneinrichtung prüfen lassen?+

Verantwortlich ist die oder der Strahlenschutzverantwortliche der Einrichtung, typischerweise die Praxis-, Klinik- oder Betriebsleitung. Die Prüfung selbst führt ein behördlich bestimmter Sachverständiger im Strahlenschutz durch.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?+

Der Sitz ist in Pullach im Isartal bei München. Tätig ist die Prüfstelle in München und im Umkreis von rund 80 km. Für Standorte außerhalb dieses Gebiets sprechen Sie uns gern an.

Was gilt heute statt der Röntgenverordnung?+

Die Röntgenverordnung (RöV) wurde zum Jahreswechsel 2018/2019 durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst. Die Sachverständigenprüfungen erfolgen nach § 172 StrlSchG in Verbindung mit §§ 177 ff. StrlSchV sowie der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL).

Welche Unterlagen werden benötigt?+

Das hängt von Anlage und Anlass ab. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine konkrete Liste der benötigten Unterlagen, damit der Termin reibungslos verläuft.

Wie schnell ist ein Termin möglich?+

Termine werden nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit abgestimmt. Für eine konkrete Einschätzung nehmen Sie bitte Kontakt auf, telefonisch oder über das Anfrageformular.

Preise

Fair und transparent

Den Umfang einer Prüfung bestimmen Anlage und Anlass. Die Preise für die gängigen Geräte finden Sie offen aufgeführt in unserer Preisübersicht. Für alles Weitere erhalten Sie ein klares, auf Ihre Geräte zugeschnittenes Angebot, bevor wir tätig werden.

Zur Preisübersicht

Anfahrt inklusive
Alle Preise verstehen sich inklusive Anfahrt bis 80 Kilometer ab München.
Zuzüglich Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
Prüfgebiete
Region München und Oberbayern, bei umfangreichen Prüfungen auch das Allgäu. Andere Gebiete auf Anfrage.
Kontakt

Prüfung anfragen oder Frist klären

Schildern Sie uns Ihre Anlage und Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung und einem Terminvorschlag.

Zum Anfrageformular 089 / 793 69 778